Wie hoch ist die Förderung?
Für die förderfähigen Maßnahmen können Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 % gezahlt werden.
Unternehmensförderbetrag: 2.000 € multipliziert mit der Anzahl der zum 01.12.2022 mautpflichtigen und auf das antragstellende Unternehmen zugelassenen Nutzfahrzeuge (Lastkraftwagen) über 7,5 ton zul. GM.
Die jährliche Zuwendung ist begrenzt auf maximal 33.000 € je Unternehmen (Unternehmensverbund).
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms de-minimis – Umwelt & Sicherheit – können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten erhalten:
- fahrzeugbezogene Maßnahme (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Telematiksystemen, ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze, überobligatorische Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug)
- Maßnahme zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)
Die Anträge sind frühestens ab dem 09.01.2023 und bis spätestens 02.10.2023 zu stellen. Förderfähig sind alle gemeldeten Werk- und Güterkraftverkehre. Mit den förderfähigen Maßnahmen darf erst nach der Antragstellung begonnen werden.
Förderkatalog/ Förderfähige Maßnahmen zum Download