Mit dem BALM Förderprogramm Ausbildung werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin schaffen.
Die Anträge auf Förderung nach der Richtlinie „Ausbildung“ sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss des Ausbildungsvertrages zu werten.
Förderanträge für 2023 können frühestens ab 16.01.2023 und bis spätestens 31.10.2023 gestellt werden. Mit den Maßnahmen darf erst nach der Antragstellung begonnen werden.
Informationen zum Förderprogramm als Download